Vor mehr als 60 Jahren veröffentlicht, ist das Konzept des 3R-Prinzips heute unter Forschenden weithin akzeptiert als moralische Verpflichtung, Tiere human zu behandeln und wenn möglich Alternativmethoden in Versuchen einzusetzen. In der Schweiz wurde das 3R-Prinzip – Replace (Ersatz), Reduce (Reduktion), Refine (Verbesserung) –als verbindlicher Grundsatz bei der Durchführung von Tierversuchen in die Tierschutzgesetzgebung aufgenommen. Forschende in öffentlichen und privaten Organisationen dürfen Tierversuche nur durchführen, wenn keine Alternativmethoden zur Verfügung stehen, und müssen alles Nötige tun, um die Zahl der Tiere und die Belastung für sie so gering wie möglich zu halten.
Die aktuelle Gesetzgebung in der Schweiz schreibt vor, dass jeder Tierversuch und jede Haltung von Versuchstieren bewilligt werden müssen. Anlässlich jedes Gesuches für einen belastenden Tierversuch wird eine Güterabwägung durchgeführt. Dabei wird der erwartete Erkenntnisgewinn der Belastung der Tiere gegenübergestellt. Das Bewilligungsverfahren hat zum Ziel, die Tieranzahl so niedrig wie möglich zu halten, die Tiere vor übermässiger Belastungen zu schützen und entsprechend Abbruchkriterien zu definieren. Zudem sind Versuchsdurchführende verpflichtet, die Anzahl der Einsätze von Versuchstieren zu melden und über abgeschlossene Versuche zu berichten. Das Personal muss über die nötigen Kenntnisse verfügen, eine spezifische Ausbildung machen und Fortbildungen besuchen. Dieser gesetzliche Rahmen ermöglicht es, Tierversuche in der Schweiz zu prüfen und nur zu bewilligen, wenn diese das unerlässliche Mass einhalten.
Ersatzmethoden können z.B. die Verwendung von kultivierten menschlichen Zellen, Gewebe oder ganzen Organen, Software oder Simulationswerkzeugen oder andere Ansätze sein, die keine Tierversuche erfordern.
Reduktion umfasst Ansätze, bei denen Forschende das Design oder die Analyse ihrer Studien verbessern, bessere Zuchtstrategien verwenden oder Material gemeinsam nutzen, um die Anzahl der Tiere zu reduzieren.
Verbesserung beinhaltet verbesserte Haltungsbedingungen, Pflege, Handling oder Abläufe in Tierversuchen, um Schmerzen, Leid und Ängste der Tiere auf ein Minimum zu beschränken.
Das übergeordnete Ziel der Anwendung des 3R-Prinzips in der Forschung ist es, die Verwendung und Schädigung von Tieren so weit wie möglich zu reduzieren und die Qualität und Relevanz von Forschung an Tieren zu verbessern.
Die Stiftung 3R, die dem 3RCC vorausging, finanzierte von 1987 bis 2018 Forschungsprojekte mit rund CHF 20 Millionen. Im Jahr 2021 lancierte die Schweizer Regierung das Nationale Forschungsprogramm NFP 79 Advancing 3R - Animals, Research and Society, um die Entwicklung von 3R-Projekten mit CHF 20 Millionen bis 2028 weiter zu beschleunigen.
Das 3RCC wurde 2018 mit dem Ziel gegründet, die Umsetzung des 3R-Prinzips in der Wissenschaft weiter zu fördern. Zu den Partnern gehören 11 Schweizer Universitäten und Hochschulen (repräsentiert durch swissuniversities), dem Schweizerischen Verband der pharmazeutischen Industrie (Interpharma), das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und der Schweizer Tierschutz (STS). Das 3RCC wird von der Regierung und Interpharma finanziert und erhält von den Mitgliedsinstitutionen Sachleistungen, die dem Wert der Bundesmittel entsprechen müssen.
Das 3RCC unterstützt die Umsetzung des Prinzips in der Industrie und an den Schweizer Universitäten. Etwa 20 % der Tiere werden für die Entwicklung und Prüfung von pharmazeutischen und chemischen Produkten verwendet, während der Grossteil (64 %) in der Grundlagenforschung eingesetzt werden. Das Zentrum stellt Forschungsmittel zur Verfügung, unterstützt die Ausbildung von Studierenden der Biowissenschaften, überwacht den Fortschritt und stellt Informationen und Fachwissen zu 3R-Methoden und tierversuchsfreien Ansätzen zur Verfügung.