Veredelungszuschüsse

Verfeinerungszuschüsse waren Teil unseres Förderprogramms 2021–2024 – nun abgeschlossen

Hintergrund

Der Begriff„Verfeinerung“im Zusammenhang mit dem3R-Prinzipbezieht sich auf Methoden, die potenzielle Schmerzen, Leiden und Stress mindern oder minimieren und das Wohlergehen der Tiere verbessern.

Die Schweizer 3RCC ist der Ansicht, dassdie VerfeinerungfüralleAspekte der Tierpflege und -nutzung gilt, darunter:Haltungsbedingungen, Umgangsmethoden, Anästhesie und Analgesie, Gewöhnung an Verfahren, Durchführung von Verfahren, Überwachung von Gesundheit und Wohlbefinden, humane Endpunkte und Euthanasie. Der Begriff kann sich auch auf die Entwicklung besserer (d. h. genauerer, zuverlässigerer, sensitiverer) Instrumente zurBeurteilungdes Leidens und des Wohlbefindens eines Tieres beziehen.

Ziel der Ausschreibung

Um dieUmsetzung etablierter Verfeinerungstechniken und -ansätze zu fördern, vergibt das Schweizer 3RCC Projektzuschüsse von bis zu CHF 20'000.- im Bereich der 3Rs-Verfeinerung. Wir suchen Vorschläge, die auchdie Schulung und Verbreitungvon Methoden in den Vordergrund stellen. Daher legen wir den Schwerpunkt auf die Anwendung oder Weiterentwicklung etablierter Verfeinerungsansätze (im Gegensatz zur Erforschung neuartiger Techniken).

Dies kann dazu genutzt werden, um bestehende Mitarbeitende einer bestimmten Gruppe in der Umsetzung eines neuen Ansatzes zu schulen, beim Kauf und der Schulung für neue Ausrüstung zu helfen, einen bestehenden Ansatz weiter zu optimieren/zu validieren und die Ergebnisse zu vermitteln, offene schweizweite Workshops zu organisieren, um die Anwendung eines oder mehrerer Verfeinerungsansätze zu fördern, oder andere Massnahmen zu organisieren, um die breite Anwendung einer bestehenden Technik zu fördern.

Veröffentlicht: 19.09.2025

Richtlinien für die Einreichung

 

Erwarteter Budgetrahmen: von 1.000 bis zu 20.000 CHF pro Projekt(es gibt jedoch keine strenge Obergrenze, wenn dies gerechtfertigt ist)

 

Zeitachse

 

Bewerbungszeitraum: 14. August 2023 – 15. Oktober 2023

Entscheidung: 20. Januar 2024